Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ist ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig, die folgende Funktionen erfüllen: elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptive Regelung des Heizbeginns.