Überall einsetzbar

Natürlich lassen sich auch Büros, Gastronomiebetriebe und Werkstätten bis hin zu großen Industriehallen mit Infrarottechnik beheizen. Wichtig ist nur die entsprechende Anzahl und Heizleistung der gewählten Lösungen, die sich platzsparend an Decken und Wänden installieren lassen. 

Verschiedene Hersteller haben für diesen Zweck äußerst funktionelle und dennoch formschöne Infrarot-Heizlösungen entwickelt, teils sogar mit zusätzlicher Beleuchtungsfunktion, um gleich mehreren Anforderungen gerecht zu werden.

Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.

Die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ist ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig, die folgende Funktionen erfüllen: elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptive Regelung des Heizbeginns.

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